Anpassung der Apothekernvergütung

FDP-Papier: Fixum, Dynamisierung, gestaffelter Kassenabschlag

, Uhr
Berlin -

Die Apothekenreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lässt immer noch auf sich warten – die Thüringer FDP kommt jetzt mit einem eigenen Vorschlag um die Ecke. In dem Papier geht es vor allem darum, die Apothekenvergütung zu verbessern.

„Das Thema wird gerade im Bund diskutiert, jetzt ist der richtige Zeitpunkt noch mal auf die Problematik hinzuweisen“, erklärt Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im Landtag. Statt neue Strukturen wie Gesundheitskioske einzuführen, müssen die bestehenden gestützt und wirtschaftlich gestaltet werden. Das Konzeptpapier mit dem Titel: „Vorschlag zur Anpassung der Vergütung von Apothekern“ sieht dabei folgende Anpassungen vor:

  • Erhöhung und Dynamisierung des Fixums
  • Anpassung der kaufmännischen Komponente bei Fertigarzneimitteln
  • Erhöhung und Dynamisierung der Vergütung bei Zubereitungen aus Stoffen
  • Absenkung des Kassenabschlags
  • Anpassung der Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen
  • Erhöhung der Notdienstgebühr
  • Ermöglichen von Skonti bei Rx-Medikamenten über 3,15 Prozent hinaus

Erhöhung und Dynamisierung

Während die Betriebskosten und die Personalkosten seit Jahren ansteigen, hat sich am Fixum seit Jahren nichts geändert. „Da die Höhe des Fixzuschlags von 8,35 Euro zuletzt 2013 angepasst wurde, ist eine Anpassung längst überfällig“, ist dem Konzeptpapier zu entnehmen. Nach Berechnung der FDP soll der Fixzuschlag auf 10 Euro angehoben und um einen Dynamisierungsfaktor ergänzt werden, der in Zukunft eine automatische Anpassung ermöglichen soll.

Selbiges soll für prozentuale Spanne gelten, die an den Euribor angelehnt werden und mindestens 3 Prozent betragen soll. Begründet wird dies damit, dass die sogenannte kaufmännische Komponente die Beschaffungs- und Lagerhaltungskosten abdecken soll, die Vorfinanzierung aber vom Zinsniveau abhängig sei. Einmal im Jahr soll dann auf der Grundlage des Euribor im Vorjahr ein Zuschlag festgelegt werden, der ein Zwölftel der Spanne ausmachen soll.

Auch bei Rezepturen soll der erhöhte Zuschlag von 10 Euro abgerechnet werden, zusätzlich sollen auch hier etwa Tarifabschlüsse über einen Dynamisierungsfaktor automatisch abgebildet werden.

Skonti erlauben

Die FDP nimmt in ihrem Konzeptpapier auch die Probleme aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs auf, wonach Skonti bei Rx-Medikamente unzulässig sind, sofern der Nachlass insgesamt über die 3,15-prozentige Spanne des Großhandelszuschlags hinausgeht. Im Schnitt hätten Apotheken im vergangenen Jahr Skonti zwischen 20.000 Euro und 25.000 Euro erhalten. „Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Möglichkeit der Gewährung von Skonti durch Großhändler über die 3,15-prozentige Spanne hinaus gesetzlich festgeschrieben und somit die unternehmerische Entscheidung zweier Vertragungspartner gestärkt wird.“

Mehr Geld für pDL und Notdienste

Die Dienstleistungen „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ und „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ sollen zukünftig mit 120 Euro statt mit 90 Euro vergütet werden. Auch hier sieht die FDP außerdem eine Dynamisierung vor. Dabei greift die Thüringer FDP auch die vollen Töpfe auf: „Sollte weiterhin nur ein Bruchteil der eingezahlten Summe abgerufen werden, sind die Finanzmittel des Fonds für Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu nutzen.“ Auch die Notdienste sollen besser vergütet werden: Die Notdienstgebühr soll von 2,50 Euro auf 5 Euro angehoben werden.

Staffel für Kassenabschlag

Lauterbach plante in seinen Eckpunkten zur Apothekenreform die 2025 ohne vorgesehene Absenkung des erhöhten Kassenabschlags auf das normale Niveau von 1,77 Euro. Das ist bei weitem nicht genug, findet die FDP. „Die aktuellen 2,00 Euro sowie auch ab dem 31. Januar 2025 wieder die 1,77 Euro Apothekenabschlag übersteigen einen durchschnittlichen, handelsüblichen Skonto jedoch deutlich.“

Bislang ist in dem Apothekenabschlag die Mehrwertsteuer beinhaltet, in Zukunft soll der Nettobetrag ausgewiesen werden, um unternehmerische Risiken potentieller Mehrwertsteueränderungen auszuschließen. Der festgelegte Betrag von 1,77 Euro entspräche dann dem Nettobetrag von 1,49 Euro. Die FDP schlägt außerdem eine Staffelung nach Zahlungseingang vor. Der Höchstwert von 1,49 Euro netto soll dann nur noch bei Sofortzahlung fällig sein, bei Zahlung nach zehn Tagen soll der Apothekenabschlag ganz entfallen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte