Transplantationsgesetz

Lauterbach will Nierenspenden erleichtern

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Berlin -

Im Kampf gegen den Organmangel in Deutschland will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Nierenspenden deutlich erleichtern. Das geht aus einem Entwurf für eine Änderung des Transplantationsgesetzes hervor. Unter anderem sollen – anders als heute – künftig auch Nierenspenden zwischen Paaren möglich werden, die kein persönliches nahes Verhältnis zueinander haben. Durch die Änderung soll es mehr Nierenspenden geben.

Es geht dabei um Fälle, bei denen die Kranken keine Niere vom Partner erhalten können, weil diese aufgrund mangelnder Übereinstimmung wieder abgestoßen werden würde. In solchen Fällen können Paare zusammengebracht werden, von denen jeweils ein Teil bereit ist zur Spende und der andere eine Spende braucht. Lebendorganspenden sind in Deutschland aber derzeit engen Verwandten, Ehegatten und anderen Personen, die dem Spender nahestehen, vorbehalten – anders als in anderen Ländern.

Ärzte fordern Neuregelung seit Jahren

Der Deutsche Ärztetag hatte bereits vor drei Jahren die Ermöglichung sogenannter Cross-over-Lebendspenden gefordert. Laut Referentenentwurf soll die Spende anonym erfolgen und von Transplantationszentren organisiert werden. Mit der Anonymität soll den Angaben zufolge verhindert werden, dass Geld für ein Organ gezahlt wird. Auch sollen grundsätzlich anonyme Nierenspenden möglich werden. So könnten Menschen in Deutschland künftig aus selbstlosen Motiven eine Niere spenden, ohne dass sie wissen, an wen sie geht.

Vertrauensperson für Spender

Ausgebaut werden soll der Schutz der Spenderinnen und Spender. So soll es erweiterte Regeln zu Aufklärung und medizinischer und psychosozialer Beratung und Unterstützung geben. Die Transplantationszentren sollen jeweils mindestens eine Vertrauensperson für die Lebendorganspende bestellen, die den Spenderinnen und Spendern während des gesamten Spendeprozesses zur Seite steht und sie unabhängig begleitet.

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