Rechtsgutachten

Cannabisverband droht mit Klagewelle

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Berlin -

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Cannabisgesetzes will die Bundesregierung die Versprechen aus der Protokollerklärung im Bundesrat gegenüber einzelnen Bundesländern einlösen. Doch es gibt Kritik.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte am 16. April einen Entwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinalcannabisgesetzes vorgelegt, das im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens durch den Bundestag umgesetzt werden soll.

Dieser Entwurf gehe in Teilen über die in der Protokollerklärung gemachten Zusagen und die zugrundeliegenden Absichten deutlich hinaus und stelle insbesondere Anbauvereinigungen vor grundsätzliche, schwer lösbare Probleme, moniert der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der bei der Kanzlei Witzel Erb Backu & Partner ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat.

Im Kern betrifft die Kritik das generelle Verbot für Anbauvereine, Dienstleistungen gebündelt auszulagern – selbst wenn sie diese nicht oder nicht sinnvoll selbst erbringen könnten. Schon ein Mietvertrag mit Strom- oder Wärmelieferung durch den Vermieter würde nach dem Änderungsgesetz als verbotene „Paketleistung” gelten.

Ferner solle es ins Ermessen der Länder gestellt werden, Erlaubnisse zu versagen, schon wenn nur zwei Vereine Anbauflächen im selben Gebäudekomplex, bei enger Auslegung sogar im selben Ort bewirtschaften wollen – ungeachtet dessen, ob dies einen effizienten, ökologischen und gesicherten Anbau erst ermöglichen und eine Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörden sogar vereinfachen würde.

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die avisierten Änderungen nicht nur kontraproduktiv, sondern auch verfassungswidrig sind.

Der BvCW befürchtet darüber hinaus, dass mit den zusätzlichen Einschränkungen legaler Geschäftsmöglichkeiten der Einfluss der organisierten Kriminalität stark wachsen könnte. Der BvCW hatte hierzu bereits die Koalitionsspitzen im Bundestag informiert, Vorschläge unterbreitet und um intensive Prüfung gebeten.

Werde der Änderungsentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet, sei mit einer Klagewelle seitens der Anbauvereine und deren Dienstleister zu rechnen, die zu einer Belastung der Verwaltungsgerichte und einer fehlenden Rechtssicherheit für alle Akteure führen dürfte, so die Warnung.

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